Die geringfügige Beschäftigung in Österreich bietet flexible Arbeitsmöglichkeiten. Doch wie sieht es mit der Kündigungsfrist beim österreichischen Minijob aus? Ab 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 518,44 Euro pro Monat. Trotz des geringen Umfangs gelten viele arbeitsrechtliche Bestimmungen wie bei Vollzeitstellen.
Das Arbeitsrecht Österreich sieht für Minijobber Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung und Sonderzahlungen vor. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Status als Arbeiter oder Angestellter. Seit Oktober 2021 wurden die Fristen für Arbeiter denen der Angestellten angepasst.
Für geringfügig beschäftigte Angestellte gilt eine Mindestfrist von sechs Wochen bei Arbeitgeberkündigungen. Diese Regelung trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Du solltest dich mit den genauen Bestimmungen vertraut machen, um deine Rechte im Falle einer Kündigung zu kennen.
Grundlagen der geringfügigen Beschäftigung in Österreich
Der Minijob Österreich bietet eine flexible Beschäftigungsform mit besonderen Regelungen. Diese Arbeitsform unterliegt spezifischen Bestimmungen im Arbeitsrecht und der Sozialversicherung.
Definition und Einkommensgrenzen
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro brutto nicht übersteigt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei dieser Grenze nicht berücksichtigt.
Arbeitsrechtliche Ansprüche
Im Arbeitsrecht gilt die geringfügige Beschäftigung als Teilzeitarbeit. Minijobber haben Anspruch auf:
- Kollektivvertraglichen Mindestlohn
- Sonderzahlungen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Fünf Wochen Urlaub pro Jahr
- Feiertagsentgelt
Zudem steht Teilzeitbeschäftigten ein 25-prozentiger Zuschlag für Mehrarbeit zu.
Sozialversicherung bei Minijobs
Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert. Eine freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist für 73,20 Euro monatlich möglich. Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze tritt Vollversicherungspflicht ein. Ab April 2024 sind mehrfach geringfügig Beschäftigte mit Gesamtentgelt über der Grenze auch arbeitslosenversichert.
Kündigungsfrist österreichischer Minijob
Bei geringfügiger Beschäftigung in Österreich gelten spezielle Regelungen für Kündigungsfristen. Die Bestimmungen unterscheiden sich je nach Art des Arbeitsverhältnisses und wurden in den letzten Jahren angepasst.
Kündigungsbestimmungen für Arbeiter
Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Kündigungsfristen für Arbeiter in Minijobs an die der Angestellten angeglichen. Das bedeutet, dass auch für geringfügig beschäftigte Arbeiter eine Kündigungsfrist Minijob von mindestens sechs Wochen bei einer Arbeitgeberkündigung gilt.
Kündigungsfristen für Angestellte
Für Angestellte in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelten seit dem 1. Januar 2018 keine speziellen Kündigungsbestimmungen mehr. Die Arbeitgeberkündigung muss eine Frist von mindestens sechs Wochen einhalten. Bei einer Arbeitnehmerkündigung beträgt die Frist mindestens einen Monat.
Besondere Regelungen bei Kündigung
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber wird eine Kündigungsentschädigung fällig. Diese entspricht dem Verdienst innerhalb der versäumten Frist. Arbeitnehmer riskieren bei Missachtung der Frist den Verlust von Ansprüchen wie die Auszahlung offener Urlaubstage.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (Stand 2024) durch Mehrarbeit zur vollen Sozialversicherungspflicht führt. Änderungen der Arbeitszeit sollten schriftlich vereinbart werden, um Unklarheiten zu vermeiden.
Fazit
Die geringfügige Beschäftigung in Österreich bietet flexible Arbeitsmöglichkeiten mit klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen. Du genießt als Minijobber weitgehend die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, musst aber die Einkommensgrenze von 520 Euro pro Monat beachten. Das Arbeitsrecht für Minijobs sieht vor, dass du bei einer Beschäftigungsdauer von einem bis sechs Monaten eine Kündigungsfrist von zwei Wochen hast.
Bei längeren Arbeitsverhältnissen steigt die Kündigungsfrist an. Nach zwei Jahren beträgt sie einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren zwei Monate und nach zehn Jahren sogar vier Monate. Es ist wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Minijobber normalerweise vier Wochen beträgt und entweder zum Monatsende oder zur Monatsmitte ausgesprochen werden sollte.
Als geringfügig Beschäftigter in Österreich hast du Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Nach 25 Dienstjahren erhältst du sogar eine zusätzliche Woche. Du kannst auch eine Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr in Anspruch nehmen. Diese Regelungen unterstreichen, dass das Arbeitsrecht für Minijobs in Österreich darauf ausgerichtet ist, faire Bedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die geringfügige Beschäftigung in Österreich eine attraktive Option für flexible Arbeit darstellt. Sie bietet dir klare Rechte und Schutzmaßnahmen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, die spezifischen Regelungen genau zu kennen und schriftliche Vereinbarungen zu treffen. So kannst du die Vorteile dieser Beschäftigungsform optimal nutzen.